logo-notare-dr-reindl-dr-feierlein

Home » Leistungen

Immobilien

Kontaktieren Sie uns!

HOME » LEISTUNGEN

Immobilien

Kontaktieren Sie uns

Immobilienverträge · Kaufvertrag · Schenkung · Erbbaurecht

IMMOBILIENVERTRÄGE · KAUFVERTRAG · SCHENKUNG · ERBBAURECHT

Der Notar ist Experte in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Hierzu gehört nicht nur der Erwerb und die Veräußerung sowie die Schenkung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, sondern auch die Bestellung von Erbbaurechten und Belastungen im Grundbuch, z. B. durch Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld) oder Dienstbarkeiten.


Nach dem Gesetz bedarf es bei der Übertragung einer Immobilie stets der Mitwirkung eines Notars. Hierdurch werden Erwerber und Veräußerer vor unangenehmen Überraschungen (Verlust des Eigentums ohne Erhalt der Gegenleistung, Erwerb einer belasteten Immobilie o.ä.) geschützt. Mit der rechtsicheren Gestaltung des Immobilienvertrags, der ausführlichen und anschaulichen Erläuterung des Vertragsinhalts bei der notariellen Beurkundung und den beim weiteren Vollzug des Vertrags umfangreichen Betreuungs- und Treuhandtätigkeiten ist der Notar IHR gesetzlich vorgeschriebener Verbraucherschützer.

Wir machen Ihre Anliegen zu unseren Anliegen!

Es bestehen Unterschiede, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder einen Bauplatz erwerben. Kaufe ich alleine oder mit einem Partner? Worauf ist dabei zu achten? Welche Besonderheiten sind beim Kauf von Unternehmern oder durch Verbraucher zu berücksichtigen? Warum spielt auch die Staatsangehörigkeit der Beteiligten eine wichtige Rolle? Der Notar weiß hierauf die Antworten.

notare-dr-reindl-dr-feierlein-immobilien
notare-dr-reindl-dr-feierlein-immobilien

Als Notare mit weitreichenden Erfahrungen wissen wir sehr gut, worauf beim Immobilienerwerb zu achten ist, welche Eintragung im Grundbuch einer näheren Begutachtung unterzogen werden müssen und welche Stellen vom Erwerb zu unterrichten sind. Wir gewährleisten, dass Ihr Vertrag rechtssicher ist und Risiken vermieden werden.


Bei der Finanzierung des Erwerbs kümmert sich der Notar um die Eintragung der erforderlichen Kreditsicherheiten, insbesondere Grundschulden und Hypotheken. Wir wissen, worauf hier zu achten ist. Und noch wichtiger: Wir können Ihnen den komplizierten Rechtstext der Bankformulare in eine einfache Sprache „übersetzen“.


Wir beraten Sie individuell und sorgen dafür, dass der Vollzug der Immobilienverträge im Grundbuch zügig und zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin!

Der Mensch im Mittelpunkt – das ist unser Versprechen.

Jetzt Kontakt aufnehmen!
Share by: