Öffnungszeiten

Montags bis Freitags:


08.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 17.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung!

Anschrift

Notare Dr. Werner Sommerhäuser
Dr. Michael Reindl
Marientorgraben 15
90402 Nürnberg

Telefon: 0911/2353-0
Telefax: 0911/2353-40

E-Mail: info@notare-sr.de
Internet: www.notare-sr.de

Ein Auszug unserer Fachgebiete im Überblick

Immobilien:   Erbsachen:
  • Immobilienvertrag
  • Kaufvertrag
  • Grundstücksvertrag
  • Erbbaurecht
 
  • Erbvertrag
  • Testament
Gesellschaftsrecht:   Generalvollmacht:
  • Handelsrecht
  • Handelsregister
  • Gesellschaftsrecht
  • Firmengründung
  • Gesellschaftsvertrag
  • Vereinsregisteranmeldung
 
  • Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
Famliensachen:    
  • Ehevertrag
  • Scheidungsvereinbarung
   

Das Thema Immobilien umfasst in der notariellen Praxis in erster Linie den Erwerb bzw. die Veräußerung und auch die Schenkung von Grund- oder Wohnungseigentum. Nach dem Gesetz bedarf es bei der Übertragung von Immobilien der Mitwirkung eines Notars bedarf, um Käufer und Verkäufer vor unangenehmen Überraschungen (Verlust des Eigentums ohne Erhalt der Gegenleistung, Erhalt einer belasteten Immobilie o.ä.) zu schützen.

Es bestehen durchaus Unterschiede, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder einen Bauplatz erwerben. Ob Sie mit dem Partner oder alleine erwerben. Ob Sie deutscher oder ausländischer Staatbürger sind. Ob Sie von Privatpersonen oder Immobilienunternehmen erwerben. Ab wann Sie die Immobilie nutzen dürfen und ab wann Sie auch wirklich Eigentümer sind.

Der Notar mit seinen jahrelangen Erfahrungen, seinem Wissen um Text und Bedeutung der Gesetze und des Abwicklungsprozesses weiß worauf zu achten ist, welche Eintragungen im Grundbuch einer näheren Begutachtung zu unterziehen und welche Stellen zu unterrichten sind. Er kann Ihnen sagen, wann ein Vertrag rechtssicher für Sie ist und wann Sie sich auf dünnes Eis begeben. Er weiß, worauf Sie rechtlich bei der Finanzierung achten müssen und, versorgt Ihre Bank mit den entsprechenden Unterlagen. Er erkennt Probleme, wo Sie vielleicht noch gar keine erkennen.

Wie Sie sehen, hat das Immobiliengeschäft so seine Tücken. Ihr Notar berät Sie gerne und hilft Ihnen, alles zu Ihrer Zufriedenheit über die Bühne zu bringen. Gerne erstellt er Ihnen Ihren persönlichen Vertragsentwurf. Nutzen Sie einfach das nachstehende Musterformular.

Der Schritt in die Selbstständigkeit verlangt vor allem eines: Weitsicht! Es bedarf zum geschäftlichen Erfolg nicht nur einer guten Idee, sondern auch der richtigen rechtlichen Grundlage.

Welche Form der Gesellschaft sollte man wählen? Personen- oder Kapitalgesellschaft? Und wo ist der Unterschied? Wie hafte ich persönlich und welche Vor- und welche Nachteile bringt das mit sich? Sollte man die Gesellschaft lieber alleine errichten oder mit anderen Personen zusammen? Wer kann die Gesellschaft vertreten und wie kann man dafür sorgen dass sich die „stillen Gesellschafter“ nicht in das operative Geschäft einmischen? Wo ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer Mini-GmbH, der UG (haftungsbeschränk)? Was muss man bei einem Gesellschaftsvertrag beachten?

Bei der Beantwortung all dieser Fragen kann Ihnen der Notar helfen. Er kennt die Vorschriften des BGB, des HGB, des GmbHG, des AktG und der anderen Gesellschaftsgesetze. Er kennt die wichtigsten Steuerbestimmungen und wie sich diese auf die unterschiedlichen Gesellschaftsformen auswirken. Ob e.K, AG, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt), der Notar kann Ihnen sagen welche Gesellschaftsart sie wählen sollten und was sie beachten müssen. Gern berät er Sie zu diesem Thema und erstellt Ihnen Ihren persönlichen Entwurf. Nutzen Sie einfach das nachstehende Musterformular.

Jeder will seinen Nachlass in guten Händen wissen und sicherstellen, dass nach seinem Tod alles nach seinen Wünschen verläuft.

Doch seinen „Letzten Willen“ richtig zu formulieren, birgt mehr Tücken, als man denkt. Diverse Formvorschriften sind zu beachten, und natürlich muss auch beim Inhalt einiges berücksichtigt werden. Welche Art ist zu wählen? Das gute alte Einzeltestament oder ein gemeinsames mit dem Ehegatten? Oder doch ein Erbvertrag, der auch gleichzeitig die Versorgung im Alter sichert? Und inwieweit soll dieser dann auch bindend sein? Wen kann man enterben und wer kann seinen Pflichtteil verlangen? Und nicht zuletzt: Macht das steuerlich überhaupt Sinn?

Und genau hier kommt Ihr Notar ins Spiel. Er kennt die über 400 Paragraphen des deutschen Erbrechts genauso wie die wichtigsten Regeln des Steuerrechts und des ausländischen Erbrechts. Er kennt die Kniffe, mit denen Sie Ihren letzten Willen durchsetzen können. Er kann durch die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister dafür sorgen, dass Ihr Letzter Wille nach Ihrem Ableben auch aufgefunden wird. Gerne berät er Sie und kann Ihnen sagen, was das für Sie passende Modell ist.

Im Falle eines Notfalls möchte man gut und zuverlässig vertreten werden. Am besten von einer Person die man kennt und der man vertraut. Hierzu empfiehlt es sich, den Notfall schon zu regeln bevor er eintritt.

Mit einer Generalvollmacht können Sie Ihnen nahestehenden Personen die Möglichkeit geben, Sie umfassend zu vertreten. Ob im Betreuungsfall oder auch wenn Sie einfach nur verhindert sind. Mit der darin enthaltenen Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung können Sie bestimmen, wie zu verfahren ist, wenn Sie einmal nicht in der Lage sein sollten zu entscheiden. Dabei hilft Ihnen der Notar gerne.

Der Notar sorgt auch für die Registrierung der Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister, denn wenn man vorausplant, ist es auch wichtig, dass im Fall der Fälle die nötigen Unterlagen aufgefunden werden.

Natürlich müssen Sie sich nicht für eine Person entscheiden. Sie können die Vollmacht auch mehreren Personen erteilen, zur gemeinsamen Berechtigung oder auch jedem einzeln. Kostentechnisch verändert sich dadurch so gut wie nichts, einzig die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister erhöht die Kosten um EUR 3,50 pro Bevollmächtigtem.

Doch Vorsicht, eine Generalvollmacht setzt unbedingtes Vertrauen in die Person des Bevollmächtigten voraus und sollte niemals leichtfertig erteilt werden. Gern berät Sie der Notar zu diesem Thema und erstellt Ihnen Ihren persönlichen Vollmachtsentwurf. Nutzen Sie einfach das nachstehende Musterformular.

Sie haben Ihren Traumpartner gefunden und wollen sich das Ja-Wort geben? Oder haben es schon getan? Das ist wunderbar, doch was macht man, wenn mal eine Krise auftaucht? Das kann man nicht planen, aber man kann sich vorbereiten. Gütertrennung ist das Schlagwort, doch ist das auch immer das richtige? Vielleicht ist ein Mittelweg doch die bessere Lösung? Ein Patentrezept gibt es hierfür nicht, jeder Einzelfall verlangt eine genaue Betrachtung.

Ein Ehevertrag ist längst nicht mehr ein Zeichen mangelnden Vertrauens in den Partner, es ist vielmehr der vorausschauende Versuch, eventuelle künftige Streitigkeiten bereits heute, frei von allen negativen Emotionen einer Trennung, zu regeln. Ob Güterstand, Unterhalt, Versorgung oder auch der berühmt-berüchtigte Zugewinnausgleich, alles kann hier geregelt werden. Und auf Wunsch kann ein Erbvertrag gleich mitgemacht werden. Kostenprivilegiert.

Doch nicht nur für den Fall der Trennung kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Auch wenn ein Ehegatte Unternehmensbeteiligungen hält oder wenn dies nicht Ihre erste Bindung ist, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.

Auch für Unverheiratete kann ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein, denn das Gesetz würdigt eine lange Partnerschaft ohne Trauschein nicht, und so kann es sein, dass ein Partner am Ende, sei es durch Trennung oder durch Tod des Partners, alleine dasteht.

Auch beim Thema Adoption bietet der Notar eine kompetente Anlaufstelle. Er weiß welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ein Kind zu adoptieren, wer dem zustimmen muss, wie es sich mit den Namenrechten verhält und vieles mehr.

Gleichgültig was Sie sich für Ihre Zukunftspläne vorstellen, der Notar kann Ihnen dabei helfen. Er ist mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut und kann auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Denn wo auch immer Sie Ihr Problem sehen, seien Sie sicher, dass Sie nicht der Erste damit sind.