Öffnungszeiten

Montags bis Freitags:


08.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 17.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung!

Anschrift

Notare Dr. Werner Sommerhäuser
Dr. Michael Reindl
Marientorgraben 15
90402 Nürnberg

Telefon: 0911/2353-0
Telefax: 0911/2353-40

E-Mail: info@notare-ks.de
Internet: www.notare-ks.de

Immobilienrecht

Einheitliche Stimmrechtsausübung in Eigentümerversammlung; Auslegung einer Formvorschrift für Beschlüsse.

a) Ein Wohnungserbbauberechtigter (Wohnungseigentümer) kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Diese können nur einheitlich abstimmen, wenn sie gleichzeitig in der Versammlung anwesend sind.

b) Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Gemeinschaft von der Protokollierung und der Unterzeichnung des Protokolls von zwei Wohnungserbbauberechtigten (Wohnungseigentümern) abhängig, muss das Protokoll von zwei verschiedenen natürlichen Personen unterzeichnet werden, die entweder selbst Wohnungserbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) sind oder für sich oder andere Wohnungserbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) handeln.

 

 

BGH, Urt. v. 30.3.2012 - V ZR 178/11