Fortbestehen einer in England erloschenen Limited als Personengesellschaft in Deutschland; Haftungsverhältnisse
Hört eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihren Sitz in England hat, dort auf zu bestehen, weil sie im dortigen Gesellschaftsregister gelöscht wird, besteht sie, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland fortsetzt, hier fort, falls sie ein Handelsgewerbe betreibt, als offene Handelsgesellschaft, sonst als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
OLG Celle, Beschl. v. 29.5.2012 - 6 U 15/12