Öffnungszeiten

Montags bis Freitags:


08.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 17.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung!

Anschrift

Notare Dr. Werner Sommerhäuser
Dr. Michael Reindl
Marientorgraben 15
90402 Nürnberg

Telefon: 0911/2353-0
Telefax: 0911/2353-40

E-Mail: info@notare-sr.de
Internet: www.notare-sr.de

Aktuelles

GmbHG § 43 Abs. 2
Reichweite der Geschäftsführerhaftung bei GmbH & Co. KG

a) Jedenfalls dann, wenn die alleinige oder wesentliche Aufgabe einer Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft besteht, erstreckt sich der Schutzbereich der durch die Bestellung begründeten organschaftlichen Sonderrechtsbeziehung zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer im Hinblick auf seine Haftung aus § 43 Abs. 2 GmbHG im Falle einer sorgfaltswidrigen Geschäftsführung auf die Kommanditgesellschaft.
b) Eine pflichtwidrige haftungsbegründende Handlung kann im Hinblick auf das für die Haftungserstreckung nach § 43 Abs. 2 GmbHG notwendige Schutzbedürfnis der Kommanditgesellschaft regelmäßig dann nicht angenommen werden, wenn sämtliche Gesellschafter der Kommanditgesellschaft mit dem Handeln des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einverstanden waren.

 

BGH, Urt. v. 18.06.2013 - II ZR 86/11
_______________________________________________________

 

Kapitalerhöhung bei GmbH durch Aufstockung des vorhandenen Geschäftsanteiles; Zulässigkeit; Erfordernis der vorherigen Einzahlung mindestens eines Viertels des Aufstockungsbetrages

Wird die Kapitalerhöhung durch die Erhöhung des Nennbetrags eines bereits bestehenden Geschäftsanteils aufgeführt, ist ein Viertel des Erhöhungsbetrags auch dann vor der Anmeldung einzuzahlen, wenn zum Zeitpunkt des Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Ein-zahlung auf den bestehenden Geschäftsanteil der nach Aufstockung erhöhte Nennbetrag zu einem Viertel gedeckt ist.

 

BGH Beschl. v. 11.06.2013 - II ZB 25/12
_______________________________________________________

 

BGB §§ 1922, 1967, 1990, 2206, WEG § 16, ZPO 780
Nach Erbfall begründete Wohngeldschulden als Eigenverbindlichkeiten des Erben

Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Woh-nungseigentümergemeinschaft gegründete Wohngeldschulden sind (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann. Hiervon ist in der Regel spätestens dann auszugehen, wenn er die Erbschaft angenommen hat oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist und ihm faktisch die Möglichkeit zusteht, die Wohnung zu nutzen.

BGH, Urt. v. 05.07.2013 - V ZR 81/12
_______________________________________________________

 

WEG §§ 24, 27
Vertretungsbefugnis des WEG-Verwalters nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage; Auswirkungen fehlerhafter Mitteilung ladungsfähiger Anschrift seitens eines Wohnungseigentümers auf Beschlussanfechtung

1. Nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage (§ 43 Nr. 4 WEG) kann der Verwalter die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Vertretungsmacht gem. § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG im Außenverhältnis umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen.
2. Teilt ein Wohnungseigentümer seine ladungsfähige Anschrift nicht oder falsch mit und misslingt seine Ladung zu der Eigentü-merversammlung aus diesem Grund ohne Verschulden der Ver-waltung, muss er sich die unterbliebene Ladung als Folge seiner Obliegenheitsverletzung zurechnen lassen; in der Versammlung gefasste Beschlüsse können dann nicht wegen der unterbliebenen Ladung angefochten werden.

 

BGH, Urt. v. 05.07.2013 - V ZR 241/12
_______________________________________________________

 

BGB §§ 242, 1378
Zugewinnausgleich: Ausübungskontrolle bei ehevertraglich bedingter Umkehrung der Ausgleichspflicht infolge Herausnahme eines Vermögensgegenstandes

 

Die in einem Ehevertrag wirksam vereinbarte Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich macht eine vertragliche Anpassung im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht schon deshalb erforderlich, weil dies dazu führt, dass sich die Ausgleichsrichtung umkehrt, mithin der hiervon Begünstigte nur wegen der Herausnahme des Vermögensgegenstands ausgleichsberechtigt wird.

 

BGH Beschl. v. 17.07.2013 - XII ZB 143/12
_______________________________________________________

 

Ausschluss des Abfindungsanspruchs eines Gesellschafters auch bei Ausschließung aus wichtigem Grund

 

Ausschluss des Abfindungsanspruchs eines Gesellschafters ist auch im Falle der Ausschließung aus wichtigem Grund unwirksam; eine solche Regelung kann auch nicht als Vertragsstrafeversprechen ausgelegt werden.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2013 - 7 U 57/12

_______________________________________________________

 

Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer hinsichtlich Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in den Wohnungen

WEG §§ 5, 10, 14, 21, 46

 

1.   Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht.

2.   Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.

BGH Urt. v. 08.02.2013 - V ZR 238/11

_______________________________________________________

 

§ 2084 BGB - Gesetzliche Erbfolge bei fehlender Feststellbarkeit der Ersatzberufung einer bestimmten Person zum Erben.

 

1.   Ein hypothetischer Wille zur Ersatzberufung der Ehefrau des kinderlos vorverstorbenen Sohnes kann im Rahmen der ergänzenden Auslegung nicht festgestellt werden, wenn auch nahe Verwandte vorhanden sind, zu denen der Erblasser Kontakt gepflegt hat.

2.   Lässt sich ein solcher hypothetischer Wille des Erblassers, der auf eine Ersatzberufung einer bestimmten Person gerichtet ist, nicht feststellen, bleibt es bei der Regelungslücke mit der Folge, dass gesetzliche Erbfolge eintritt.

OLG München, Beschl. vom 13.06.2013 - 31 Wx 267/12

_______________________________________________________

 

BGB §§ 1603, 1360, 1360a

Taschengeld des Ehegatten grds. hälftig für Elternunterhalt einzusetzen; Vorwegabzug des Mindestselbstbehalts

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrages von 5-7% des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüberhinausgehenden Taschengeldes.

BGH Urt. v. 12.12.2012 - XII ZR 43/11

_______________________________________________________

 

Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit

ErbStG 1997 § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1, Abs. 8; BewG 1991 § 198

Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen anfallen.

BFH Urt. v. 19.06.2013 - II R 20/12